Parkordnung

Parkordnung

In der allgemeinen Parkordnung sind Vorgaben für ein entspanntes Miteinander im Park geregelt.


Für Sie beginnen jetzt einige Stunden des Entdeckens und Erlebens. Bei aller Freude bitten wir Sie, die auch sonst übliche Rücksicht und Vorsicht nicht außer Acht zu lassen. Das bedeutet vor allem, für sich selbst und für andere Verantwortung zu zeigen und die Spielregeln der Höflichkeit nicht unbeachtet zu lassen. Überdies bitten wir Sie, die nachfolgenden Regeln, die unsere Allgemeine Parkordnung darstellen, genau zu beachten, um dadurch Mißstimmigkeiten auszuschließen. Der Besuch im Park der Gärten sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Die Weisungen der Mitarbeiter und Beauftragten des Parks sind zu befolgen.

Parken
1. Auf den Parkplätzen gelten die Regeln und Zeichen der Straßenverkehrsordnung.
2. Um den störungsfreien Verkehr auf diesem Areal zu gewährleisten, müssen die Anweisungen unserer Ordnungshüter auf den Parkplätzen genau beachtet werden.
3. Bitte stellen Sie Ihr Fahrzeug nur innerhalb der dafür vorgesehenen Parkflächen ab. Falls Sie Ihr Fahrzeug außerhalb parken und dadurch den Verkehr stark behindern, müssten wir dieses Fahrzeug auf Ihr Risiko und Ihre Kosten abschleppen lassen.
4. Achten Sie bitte bei Verlassen Ihres Wagens darauf, dass Sie Türen, Kofferraum, Fenster und Schiebedach geschlossen haben und keine Gegenstände sichtbar im Auto zurücklassen.
5. Für Schäden, die auf außergewöhnliche Ereignisse wie Sturm, Hagel, Explosionen und Feuer zurückzuführen sind und bei Diebstahl oder Beschädigung Ihres Fahrzeuges durch andere, können wir keinen Ersatz gewähren. Dies gilt nicht, wenn der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich durch Betriebsangehörige unserer Einrichtung verursacht wurde. Schadensersatz kann aber nur geleistet werden, wenn Sie den Schaden vor Verlassen des Parkplatzes unserem Personal melden, soweit diese Schadensmeldung zumutbar war.

Eintritt/Eintrittspreise
1. Das Gelände des Park der Gärten darf nur mit gültigen Eintrittskarten an den gekennzeichneten Eingängen für Besucher betreten werden, mit Ausnahme von Sonderveranstaltungen.
2. Die Eintrittskarten sind während des Aufenthaltes aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen.
3. Die Eintrittskarten sind nur am Tage des Besuches gültig und verlieren beim Verlasen des Geländes ihre Gültigkeit. Um am gleichen Tag nochmals den Park betreten zu können, müssen Sie sich beim Kassenpersonal melden.
4. Personen, die unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stehen, kann der Zutritt zum Park verweigert oder können vom Parkgelände verwiesen werden.
5. Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre ist der Parkbesuch in Begleitung Erwachsener kostenlos
6. Bei Sonderveranstaltungen im Park sind die gekennzeichneten Bereiche bzw. Veranstaltungsbereiche nur mit einer Sondereintrittskarte/-berechtigung zu betreten.

Jahreskarte
1. Die Jahreskarte gilt an allen normalen Öffnungszeiten in dem jeweiligen Kalenderjahr mit Ausnahme von Sonderveranstaltungen.
2. Bei Verlust wird die Jahreskarte ersetzt. Dafür müssen Sie eine Verlustanzeige im Büro des Parks abgeben.
3. Wird eine Jahreskarte missbräuchlich genutzt, insbesondere an Dritte weitergegeben, so ist der Park der Gärten berechtigt, die Personen, welche die Jahreskarte missbräuchlich genutzt hat, vom Gelände zu verweisen und die Jahreskarte ersatzlos einzuziehen und Schadensersatz zu verlangen.

Aufsichtspflicht
1. Kinder unter 10 Jahren dürfen den Park nicht ohne Erziehungsberechtigte betreten. Ab 10 Jahre ist ein Parkbesuch ohne Begleitung Erwachsener, jedoch nur mit Erlaubnis der Erziehungsberechtigten gestattet.
2. Der Park der Gärten übernimmt keine wie immer geartete Aufsichtspflicht über Minderjährige oder sonst zu beaufsichtigende Personen. Die Besucher, in deren Begleitung sich solche Personen befinden, trifft die ausnahmelose und ununterbrochene Aufsichtspflicht; die Aufsicht führenden Besucher haften für das Verhalten dieser Personen. Das gleiche gilt auch für die gesonderten Kinderangebote im Rahmen der „Schule im Grünen“, der Kindergeburtstage, Ferienpassaktionen etc. .

Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
1. Tiere dürfen nicht mit in den Park genommen werden.
2. Es gilt Rauchverbot in den geschlossenen Räumlichkeiten und im Bühnenbereich.
3. Die feuerpolizeilichen Vorschriften im Parkgelände sind unbedingt zu beachten. Nutzen Sie für Zigarettenreste die aufgestellten Behälter. Offenes Feuer und Grillen ist untersagt.
4. Der Besitz und das Tragen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen (Pistolen, Messer, Ketten, Schlagringe etc.) sind auf dem Gelände des Parks nicht gestattet.
5. Das Baden in den verschiedenen Gewässern im Park ist verboten.
6. Das mutwillige Lärmen und der lautstarke Betrieb von Kofferradios und Kassettenrecordern etc. ist untersagt.
7. Die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Park ist grundsätzlich gestattet. In den gastronomischen Einrichtungen und bei Sonderveranstaltungen im Bühnenbereich ist der Konsum von eigenen Speisen und Getränken (außer Babynahrung) jedoch untersagt. Dies gilt ggf. auch für den ganzen Park bei einzelnen Sonderveranstaltungen.
8. Radfahren, Rollerfahren und dergleichen ist im Park verboten.

Benutzung der Spielplätze
Die Benutzung von Spielgeräten, Spielwiesen und ähnlichen Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr.

Haftungsbeschränkungen
Der Park der Gärten haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unseres Personals zurückzuführen sind, insbesondere wird auch keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände übernommen.

Schadensmeldungen
Alle Einrichtungen im Park werden sorgfältig gepflegt und überwacht. Sollte dennoch ohne eigenes Verschulden ein Schaden eintreten, so ist der Schaden vor Verlassen des Parkgeländes im Eingangsbereich beim Kassenpersonal zu melden. Der Schaden sollte auch dann gemeldet werden, wenn Grund zur Annahme besteht, dass aus einem Vorkommnis vielleicht später ein Schaden entstehen könnte.
Ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn eine mögliche und zumutbare Schadensmeldung erst nach Verlassen des Parkgeländes erfolgt.

Werbung und Anbieten von Waren und Leistungen
Werbung auf dem Gelände und auf den Parkplätzen des Parks wie auch das Anbieten von Waren und Dienstleistungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Park der Gärten gestattet. Dies gilt auch für die Durchführung von Meinungsbefragungen und Zählungen.

Filmaufnahmen / Nutzungsrechte an Fotos
Film-, Video-, Foto- und Filmaufnahmen sind soweit nicht anders bestimmt, nur zu rein privaten Zwecken gestattet. Aufnahmegenehmigungen für gewerbliche Aufnahmen sind beim Park der Gärten zu beantragen. Der Besucher erklärt sich damit einverstanden, dass das Recht am eigenen Bild für Presse- und Werbeaufnahmen der Park der Gärten gGmbH übertragen wird - siehe Hinweise zu den Foto-/ Filmaufnahmen gemäß DSGVO an den Kassen, im Park und auf der Homepage.

Hausrecht
Das Personal des Park der Gärten ist berechtigt, Personen, die gegen die Parkordnung verstoßen oder die ohne rechtmäßigen Eintrittsausweis auf dem Parkgelände angetroffen werden, entschädigungslos vom Parkgelände zu verweisen. Dies gilt insbesondere bei der verbotswidrigen Mitnahme von Tieren.

Parkordnung

Sehr geehrte HundehalterIn,

wir freuen uns über Ihr Interesse am Park der Gärten.

Der Park der Gärten ist eine Einrichtung, in die Hunde nicht mitgeführt werden dürfen. Es tut uns sehr leid, dass wir Ihrem Wunsch, Ihren Hund mit in den Park zu nehmen, nicht entsprechen können.

Wir sind uns sicher, dass Sie und auch die Mehrzahl der Besucher darauf achten würden, dass der Hund die Wege und Blumenanlagen nicht verschmutzt oder gar beschädigt.

Aber die Erfahrung, auch anderer Gartenschauen, hat gezeigt, dass nicht alle Hundebesitzer so verantwortungsbewusst handeln. Leider reicht schon ein unangeleinter Hund aus, der einen der Hasen in unserem Gelände gerochen hat und die Blumenpracht kann zerstört sein. Oder ein Hundehaufen auf einem unserer vielen Spielplätze und Spielmöglichkeiten oder auf der großen Freifläche mit Liegen und der Möglichkeit zum Picknicken macht die Freude vieler Besucher über den Park zu Nichte.

Wir bitten daher, dass Sie als Hundehalter Ihren Hund zu Hause, in Ihrem Hotel/ Pension/ Ferienwohnung, in einer Hundepension oder bei anderen Hundehaltern lassen, wenn sie den Park der Gärten besuchen.

Ich denke, dass auch Hundebesitzer es als angenehm empfinden, sich auf einem 14 ha großen Gelände frei bewegen zu können, ohne die Sorge zu haben, jederzeit in einen Hundehaufen zu treten, wie dies leider in vielen anderen Parks der Fall ist.

Aus den vorgenannten Gründen haben wir uns, wie viel andere Parks die als Gartenschau fungieren, dazu entschlossen, Grundsätzlich keine Hunde in das Gelände zu lassen. Dies soll keine Diskriminierung der Hundebesitzer sein, sondern allen Nutzern des Park der Gärten zugutekommen.

Ich bitte um Ihr Verständnis und würde mich freuen, Sie als Besucher des Park der Gärten mit seinen über 90 Themengärten, Pflanzensammlungen und Beiträgen sowie vielen Veranstaltungen begrüßen zu dürfen.

Ihr
Christian Wandscher -Geschäftsführer-

Allgemeine Veranstaltungshinweise Sonderveranstaltungen, Bühne

Der Park der Gärten kooperiert bei den Sonderveranstaltungen, Bühne, mit verschiedenen Kulturveranstaltern, die eigenverantwortlich als Veranstalter agieren. Dafür gelten die folgenden allgemeinen Veranstaltungshinweise.

Der Park der Gärten kooperiert bei den Sonderveranstaltungen, Bühne, mit verschiedenen Kulturveranstaltern, die eigenverantwortlich als Veranstalter agieren. Dafür gelten die folgenden allgemeinen Veranstaltungshinweise:

Allgemeine Geschäftsbedingungen / Parkordnung: 
Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters sowie die Park0rdnung des Park der Gärten.

Eintrittspreise / Öffnungszeiten: 
Für die Sonderveranstaltungen gelten gesonderte Öffnungszeiten und/oder Eintrittspreise (zzgl. eventueller Gebühren). Dies gilt auch für Jahreskarteninhaber sowie Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Gekaufte Karten können über den Park der Gärten nicht umgetauscht und zurückgenommen werden, ggf. in Einzelfällen nur über den Veranstalter.

Einlass: 
Die Einlasszeit in den Park der Gärten ist auf dem Ticket vermerkt und damit bindend.
Einlass in den Park der Gärten und in den Bühnenbereich ist in der Regel eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn.
Beim Einlass in den Bühnenbereich (Zuschauerbereich) kann es aus produktions­technischen Gründen zu Abweichungen kommen, sodass sich der Einlass verzögern kann.

Vorverkauf
Verwaltung/Kasse des Park der Gärten und online unter www.park-der-gaerten.de bzw. www.nordwest-ticket.de. Zudem bei den Vorverkaufsstellen der Nordwest-Zeitung. Weitere Vorverkaufsstellen auf Anfrage.

Bühne: 
Die Bühne ist überdacht - seitlich aber offen. Bitte bei der Wahl Ihrer Kleidung daran denken, dass es abends kühl werden kann. 

Sitzplätze: 
Die Sitzplätze sind in der Regel nummeriert.

Stehplätze:
Die Stehplatzkarten werden in der Regel erst verkauft, wenn die Sitzplatzkarten ausverkauft sind. Die Stehplätze sind nicht überdacht.
Wir bitten, auf Regenschirme aus Rücksichtnahme auf die anderen Stehplatzgäste zu verzichten.
Mitgebrachte Sitzgelegenheiten im Stehplatzbereich sind aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt

Gastronomie:
Die Mitnahme von Speisen und Getränke in den Park ist grundsätzlich gestattet.
Im Bühnen- und Zuschauerbereich sowie in den gastronomischen Einrichtungen ist der Konsum von eigenen Speisen und Getränken jedoch untersagt. Auf die Parkordnung wird verwiesen.
Der Veranstalter behält sich vor, Taschenkontrollen durchzuführen.

Unterbrechung der Veranstaltung:
U. a. aus Witterungsgründen kann sich der Beginn einer Veranstaltung verzögern oder es können Unterbrechungen vorgenommen werden. Solche Informationen über den Veranstaltungsablauf werden direkt während der Veranstaltung über den jeweiligen Veranstalter bekanntgegeben.

Abbruch der Veranstaltung:
Muss die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt (z. B. bei einer extremen Wettersituation - Gefahr für Leib und Leben - z. B. bei Gewitter direkt über dem Veranstaltungsplatz. Hagel oder Sturm) abgesagt oder abgebrochen werden (weniger als die Hälfte der Veranstaltungszeit), wird je nach Veranstalter ein entsprechender Ersatztermin für die Veranstaltung anberaumt, ein Ersatztermin für eine gleichwertige Alternativveranstaltung angeboten oder der Eintrittspreis erstattet. Eine Entscheidung darüber trifft der jeweilige Veranstalter. Dies gilt nicht, wenn mehr als die Hälfte der Veranstaltungszeit absolviert worden ist.
Entsprechende Informationen sind in diesem Falle der regionalen Tagespresse zu entnehmen bzw. werden auf der jeweiligen Homepage des Veranstalters und des Park der Gärten veröffentlicht.

Absage der Veranstaltung:
Eine Entscheidung über eine eventuelle Absage aus den vorgenannten Gründen wird zeitnah vor Beginn der Veranstaltung vom jeweiligen Veranstalter getroffen. Die Besucher müssen sich telefonisch oder persönlich über einen eventuellen Ausfall informieren.

Veranstaltungshinweise