Öffnungszeiten & Preise

Öffnungszeiten & Preise

Öffnungszeiten 2024

Die Kassen des Park der Gärten sind vom 20. April bis zum
6. Oktober 2024 täglich von 9.30 bis 18.30 Uhr geöffnet.
Die Ausgänge sind bis 21.45 Uhr geöffnet.

 

Eintrittspreise 2024

  Tageskarte* Abendkarte**
(ab 16 Uhr)

Jahreskarte*
 

Erwachsene 14,00 € 9,00 € 70,00 €
Begünstigte
Gruppen (ab 15 Personen)
11,00 €
11,00 €
  65,00 €

Hinweise
* außer Sonderveranstaltungen
** beim Kauf einer Abendkarte sind keine weiteren Vergünstigungen möglich.

Bitte beachten Sie, dass Hunde auf dem Gartenschau-Gelände nicht gestattet sind. 
Hier finden Sie mehr Informationen dazu.
 

Eintrittskarten kaufen

Freier Eintritt für

  • alle unter 18 Jahren (in Begleitung Erwachsener)
  • Busfahrer
  • 1 Reiseleiter pro Gruppe ab 15 Personen
  • Begleiter von Schwerbehinderten (Vermerk B oder H)
  • Geburtstagskinder

Gruppen
Ab 15 Personen gilt der ermäßigte Tarif von 11,00 € pro Person je Tageskarte.

Begünstigte (gegen Nachweis)
Bei Tages- und Jahreskarten:
Schüler ab 18 Jahre von Allgemein- und Berufsbildenden Schulen, Kurkarteninhaber Bad Zwischenahns, Auszubildende, Studenten, Wehr- und Freiwilligendienstleistende, Arbeitslose, Schwerbehinderte (ab 80%), Inhaber der Ehrenamtskarte Niedersachsen/Bremen

Nur bei Tageskarten:
NWZ-Card-Inhaber, Inhaber von Tages-/Jahreskarten unseres Kooperationspartners Museumsdorf Cloppenburg, Inhaber des Niedersachsen-Tickets

Wir freuen uns über Ihr Interesse an den Sonderveranstaltungen im Park der Gärten und nehmen gerne Ihre Bestellung entgegen.

Kartenbestellung hier
 

Allgemeine Veranstaltungshinweise für Sonderveranstaltungen (Bühne)

Der Park der Gärten kooperiert bei den Sonderveranstaltungen (Bühne) mit verschiedenen Kulturveranstaltenden, die eigenverantwortlich agieren.
Es gelten die aktuellen Veranstaltungshinweise (zur Ansicht und als PDF-Dokument zum Herunterladen bei der jeweiligen Veranstaltung im Terminkalender).


Für Sie beginnen jetzt einige Stunden des Entdeckens und Erlebens. Bei aller Freude bitten wir Sie, die auch sonst übliche Rücksicht und Vorsicht nicht außer Acht zu lassen. Das bedeutet vor allem, für sich selbst und für andere Verantwortung zu zeigen und die Spielregeln der Höflichkeit nicht unbeachtet zu lassen. Überdies bitten wir Sie, die nachfolgenden Regeln, die unsere Allgemeine Parkordnung darstellen, genau zu beachten, um dadurch Mißstimmigkeiten auszuschließen. Der Besuch im Park der Gärten sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Die Weisungen der Mitarbeiter und Beauftragten des Parks sind zu befolgen.

Parken
1. Auf den Parkplätzen gelten die Regeln und Zeichen der Straßenverkehrsordnung.
2. Um den störungsfreien Verkehr auf diesem Areal zu gewährleisten, müssen die Anweisungen unserer Ordnungshüter auf den Parkplätzen genau beachtet werden.
3. Bitte stellen Sie Ihr Fahrzeug nur innerhalb der dafür vorgesehenen Parkflächen ab. Falls Sie Ihr Fahrzeug außerhalb parken und dadurch den Verkehr stark behindern, müssten wir dieses Fahrzeug auf Ihr Risiko und Ihre Kosten abschleppen lassen.
4. Achten Sie bitte bei Verlassen Ihres Wagens darauf, dass Sie Türen, Kofferraum, Fenster und Schiebedach geschlossen haben und keine Gegenstände sichtbar im Auto zurücklassen.
5. Für Schäden, die auf außergewöhnliche Ereignisse wie Sturm, Hagel, Explosionen und Feuer zurückzuführen sind und bei Diebstahl oder Beschädigung Ihres Fahrzeuges durch andere, können wir keinen Ersatz gewähren. Dies gilt nicht, wenn der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich durch Betriebsangehörige unserer Einrichtung verursacht wurde. Schadensersatz kann aber nur geleistet werden, wenn Sie den Schaden vor Verlassen des Parkplatzes unserem Personal melden, soweit diese Schadensmeldung zumutbar war.

Eintritt/Eintrittspreise
1. Das Gelände des Park der Gärten darf nur mit gültigen Eintrittskarten an den gekennzeichneten Eingängen für Besucher betreten werden, mit Ausnahme von Sonderveranstaltungen.
2. Die Eintrittskarten sind während des Aufenthaltes aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen.
3. Die Eintrittskarten sind nur am Tage des Besuches gültig und verlieren beim Verlasen des Geländes ihre Gültigkeit. Um am gleichen Tag nochmals den Park betreten zu können, müssen Sie sich beim Kassenpersonal melden.
4. Personen, die unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stehen, kann der Zutritt zum Park verweigert oder können vom Parkgelände verwiesen werden.
5. Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre ist der Parkbesuch in Begleitung Erwachsener kostenlos
6. Bei Sonderveranstaltungen im Park sind die gekennzeichneten Bereiche bzw. Veranstaltungsbereiche nur mit einer Sondereintrittskarte/-berechtigung zu betreten.

Jahreskarte
1. Die Jahreskarte gilt an allen normalen Öffnungszeiten in dem jeweiligen Kalenderjahr mit Ausnahme von Sonderveranstaltungen.
2. Bei Verlust wird die Jahreskarte ersetzt. Dafür müssen Sie eine Verlustanzeige im Büro des Parks abgeben.
3. Wird eine Jahreskarte missbräuchlich genutzt, insbesondere an Dritte weitergegeben, so ist der Park der Gärten berechtigt, die Personen, welche die Jahreskarte missbräuchlich genutzt hat, vom Gelände zu verweisen und die Jahreskarte ersatzlos einzuziehen und Schadensersatz zu verlangen.

Aufsichtspflicht
1. Kinder unter 10 Jahren dürfen den Park nicht ohne Erziehungsberechtigte betreten. Ab 10 Jahre ist ein Parkbesuch ohne Begleitung Erwachsener, jedoch nur mit Erlaubnis der Erziehungsberechtigten gestattet.
2. Der Park der Gärten übernimmt keine wie immer geartete Aufsichtspflicht über Minderjährige oder sonst zu beaufsichtigende Personen. Die Besucher, in deren Begleitung sich solche Personen befinden, trifft die ausnahmelose und ununterbrochene Aufsichtspflicht; die Aufsicht führenden Besucher haften für das Verhalten dieser Personen. Das gleiche gilt auch für die gesonderten Kinderangebote im Rahmen der „Schule im Grünen“, der Kindergeburtstage, Ferienpassaktionen etc. .

Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
1. Tiere dürfen nicht mit in den Park genommen werden.
2. Es gilt Rauchverbot in den geschlossenen Räumlichkeiten und im Bühnenbereich.
3. Die feuerpolizeilichen Vorschriften im Parkgelände sind unbedingt zu beachten. Nutzen Sie für Zigarettenreste die aufgestellten Behälter. Offenes Feuer und Grillen ist untersagt.
4. Der Besitz und das Tragen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen (Pistolen, Messer, Ketten, Schlagringe etc.) sind auf dem Gelände des Parks nicht gestattet.
5. Das Baden in den verschiedenen Gewässern im Park ist verboten.
6. Das mutwillige Lärmen und der lautstarke Betrieb von Lautsprechern, Boxen etc. ist untersagt.
7. Die Mitnahme von Speisen und Getränke in den Park ist grundsätzlich gestattet. In den gastronomischen Einrichtungen und bei Veranstaltungen im Bühnenbereich ist der Konsum von eigenen Speisen und Getränken (außer Babynahrung) jedoch untersagt. 8. Radfahren, Rollerfahren und dergleichen ist im Park verboten.

Benutzung der Spielplätze
Die Benutzung von Spielgeräten, Spielwiesen und ähnlichen Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr.

Haftungsbeschränkungen
Der Park der Gärten haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unseres Personals zurückzuführen sind, insbesondere wird auch keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände übernommen.

Schadensmeldungen
Alle Einrichtungen im Park werden sorgfältig gepflegt und überwacht. Sollte dennoch ohne eigenes Verschulden ein Schaden eintreten, so ist der Schaden vor Verlassen des Parkgeländes im Eingangsbereich beim Kassenpersonal zu melden. Der Schaden sollte auch dann gemeldet werden, wenn Grund zur Annahme besteht, dass aus einem Vorkommnis vielleicht später ein Schaden entstehen könnte.
Ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn eine mögliche und zumutbare Schadensmeldung erst nach Verlassen des Parkgeländes erfolgt.

Werbung und Anbieten von Waren und Leistungen
Werbung auf dem Gelände und auf den Parkplätzen des Parks wie auch das Anbieten von Waren und Dienstleistungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Park der Gärten gestattet. Dies gilt auch für die Durchführung von Meinungsbefragungen und Zählungen.

Filmaufnahmen / Nutzungsrechte an Fotos
Film-, Video-, Foto- und Filmaufnahmen sind soweit nicht anders bestimmt, nur zu rein privaten Zwecken gestattet. Aufnahmegenehmigungen für gewerbliche Aufnahmen sind beim Park der Gärten zu beantragen. Der Besucher erklärt sich damit einverstanden, dass das Recht am eigenen Bild für Presse- und Werbeaufnahmen der Park der Gärten gGmbH übertragen wird - siehe Hinweise zu den Foto-/ Filmaufnahmen gemäß DSGVO an den Kassen, im Park und auf der Homepage.

Hausrecht
Das Personal des Park der Gärten ist berechtigt, Personen, die gegen die Parkordnung verstoßen oder die ohne rechtmäßigen Eintrittsausweis auf dem Parkgelände angetroffen werden, entschädigungslos vom Parkgelände zu verweisen. Dies gilt insbesondere bei der verbotswidrigen Mitnahme von Tieren.