Zu Gast im Park: Gartenparty 2026

tanzende Gruppe

Zu Gast im Park: Gartenparty 2026

04.07.2026 - 04.07.2026

Am Samstag, den 04. Juli 2026 wird der Park der Gärten erneut zur Kulisse für einen unvergesslichen Abend mit Musik aus allen Genres auf fünf Tanzflächen.

Zwischen Blumenbeeten, den beliebten langen Tafeln mit Lichterketten und den Wasserspielen laden zahlreiche liebevoll gestaltete Streetfoodstände zu einer genussvollen Entdeckungstour ein.

Die Gartenparty im Park der Gärten hat sich über die Grenzen der Region längst zu einem atmosphärischen Sommerhighlight entwickelt: Die fünf Tanzflächen mit den unterschiedlichsten Musikrichtungen, das köstliche Streetfood, kühle Drinks, stimmungsvolle Lichtinstallationen und Dekoration in der unvergleichlichen Kulisse des wunderschönen Park der Gärten mitten im Grünen sorgen für ein einmaliges und immer wieder besonderes Open-Air-Erlebnis. Nirgendwo tanzt es sich schöner als hier.

Wichtige Informationen

  • Der Park schließt an diesem Tag für die Öffentlichkeit (gilt auch für Jahreskarteninhaber) um 16 Uhr.
  • Das Restaurant im Glashaus ist bis 14.30 Uhr, der Kiosk bis 16 Uhr geöffnet.
  • Alle Gäste des Parks müssen bis spätestens 18.30 Uhr den Park verlassen. Es wird umfangreich kontrolliert.
  • Es dürfen keine Getränke und Speisen mit in den Park bzw. zur Gartenparty genommen werden.
  • Für Jahreskarteninhaber sowie Kinder- und Jugendliche ist der Eintritt zur Gartenparty nicht frei. Einlass ist nur mit einem „Gartenparty-Ticket“ möglich.
  • Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
04.07.2026
19:00 - 02:30 Uhr
Sondereintritt: Karten sind in der Park-Verwaltung / Kasse Park der Gärten oder online erhältlich. Einlass
19 Uhr
Ende der Party: ca. 2:30 Uhr / Der Park schließt an diesem Tag für die Öffentlichkeit (gilt auch für Jahreskarteninhaber) um 16 Uhr. / Das Restaurant im Glashaus ist bis 14.30 Uhr, der Kiosk bis 16 Uhr geöffnet. / Alle Gäste des Parks müssen bis spätestens 18.30 Uhr den Park verlassen. Es wird umfangreich kontrolliert. / Es dürfen keine Getränke und Speisen mit in den Park bzw. zur Gartenparty genommen werden. / Für Jahreskarteninhaber sowie Kinder- und Jugendliche ist der Eintritt zur Gartenparty nicht frei. Einlass ist nur mit einem „Gartenparty-Ticket“ möglich. / Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
Park der Gärten
Agentur MITUNSKANNMAN.REDEN.
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