Der Pak der Gärten kooperiert bei den Sonderveranstaltungen, Bühne, mit verschiedenen Kulturveranstaltern, die eigenverantwortlich als Veranstalter agieren. Dafür gelten die folgenden allgemeinen Veranstaltungshinweise:
Allgemeine Geschäftsbedingungen / Parkordnung:
Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters sowie die Park0rdnung des Park der Gärten.
Eintrittspreise / Öffnungszeiten:
Für die Sonderveranstaltungen gelten gesonderte Öffnungszeiten und/oder Eintrittspreise (zzgl. eventueller Gebühren). Dies gilt auch für Jahreskarteninhaber sowie Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Gekaufte Karten können über den Park der Gärten nicht umgetauscht und zurückgenommen werden, ggf. in Einzelfällen nur über den Veranstalter.
Einlass:
Die Einlasszeit in den Park der Gärten ist auf dem Ticket vermerkt und damit bindend.
Einlass in den Park der Gärten und in den Bühnenbereich ist in der Regel eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn.
Beim Einlass in den Bühnenbereich (Zuschauerbereich) kann es aus produktionstechnischen Gründen zu Abweichungen kommen, sodass sich der Einlass verzögern kann.
Vorverkauf
Verwaltung/Kasse des Park der Gärten und online unter www.park-der-gaerten.de bzw. www.nordwest-ticket.de. Zudem bei den Vorverkaufsstellen der Nordwest-Zeitung. Weitere Vorverkaufsstellen auf Anfrage.
Bühne:
Die Bühne ist überdacht - seitlich aber offen. Bitte bei der Wahl Ihrer Kleidung daran denken, dass es abends kühl werden kann.
Sitzplätze:
Die Sitzplätze sind in der Regel nummeriert.
Stehplätze:
Die Stehplatzkarten werden in der Regel erst verkauft, wenn die Sitzplatzkarten ausverkauft sind. Die Stehplätze sind nicht überdacht.
Wir bitten, auf Regenschirme aus Rücksichtnahme auf die anderen Stehplatzgäste zu verzichten.
Mitgebrachte Sitzgelegenheiten im Stehplatzbereich sind aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt
Gastronomie:
Die Mitnahme von Speisen und Getränke in den Park ist grundsätzlich gestattet.
Im Bühnen- und Zuschauerbereich sowie in den gastronomischen Einrichtungen ist der Konsum von eigenen Speisen und Getränken jedoch untersagt. Auf die Parkordnung wird verwiesen.
Der Veranstalter behält sich vor, Taschenkontrollen durchzuführen.
Unterbrechung der Veranstaltung:
U. a. aus Witterungsgründen kann sich der Beginn einer Veranstaltung verzögern oder es können Unterbrechungen vorgenommen werden. Solche Informationen über den Veranstaltungsablauf werden direkt während der Veranstaltung über den jeweiligen Veranstalter bekanntgegeben.
Abbruch der Veranstaltung:
Muss die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt (z. B. bei einer extremen Wettersituation - Gefahr für Leib und Leben - z. B. bei Gewitter direkt über dem Veranstaltungsplatz. Hagel oder Sturm) abgesagt oder abgebrochen werden (weniger als die Hälfte der Veranstaltungszeit), wird je nach Veranstalter ein entsprechender Ersatztermin für die Veranstaltung anberaumt, ein Ersatztermin für eine gleichwertige Alternativveranstaltung angeboten oder der Eintrittspreis erstattet. Eine Entscheidung darüber trifft der jeweilige Veranstalter. Dies gilt nicht, wenn mehr als die Hälfte der Veranstaltungszeit absolviert worden ist.
Entsprechende Informationen sind in diesem Falle der regionalen Tagespresse zu entnehmen bzw. werden auf der jeweiligen Homepage des Veranstalters und des Park der Gärten veröffentlicht.
Absage der Veranstaltung:
Eine Entscheidung über eine eventuelle Absage aus den vorgenannten Gründen wird zeitnah vor Beginn der Veranstaltung vom jeweiligen Veranstalter getroffen. Die Besucher müssen sich telefonisch oder persönlich über einen eventuellen Ausfall informieren.